Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundeschule Kläffer & Smart

Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen der Hundeschule Kläffer & Smart und Hundehaltern, die bei der Hundeschule Kläffer & Smart Unterricht wahrnehmen (im Folgenden: Kunde).

Den Anweisungen der Trainer ist Folge zu leisten.

Stachelhalsbänder, Elektrohalsbänder und sonstige schmerzhafte Erziehungshilfen sind nicht gestattet.

Die Trainer behalten sich vor, Hunde vom Unterricht auszuschließen, sollten diese sichtlich krank sein, oder wenn der Hundehalter grob gegen das Tierschutzgesetz verstößt.

§ 1 Vertragsinhalt

Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko, es sei denn die Trainer ordnen bes@mmte Verhaltensweisen an. Die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, obliegt den Trainern. Der Unterricht findet an wechselnden Orten statt, die zwischen Trainern und Kunden vor jeder Unterrichtsstunde vereinbart werden. Anreise sowie ggf. Unterkunft und Verpflegung organisiert der Kunde selbst und auf eigene Kosten.

§ 2 Vertragsschluss

1. Einzelstunden

In den Einzelstunden bietet die Hundeschule dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Hundeschule und Kunde. Die Vergütung ist am Ende der Stunde in bar zu zahlen. Findet die Einzelstunde auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als dem Sitz der Hundeschule statt, so erstattet der Kunde dem Trainer zusätzlich zu der Unterrichtsvergütung die Anfahrtskosten zu einem Kilometersatz von 0,30 € pro Kilometer zwischen dem Sitz der Hundeschule und dem Trainingsort.

2. Feste Gruppen

Die Hundeschule bietet zu regelmäßigen Zeiten feste Gruppen an, die jeweils zu einem wöchentlichen Termin stattfinden und monatlich bezahlt werden. An diesen kann der Kunde nach einer einmaligen Vorstellung und Zustimmung der Hundeschule nach Anmeldung teilnehmen. Hierbei handelt es sich um eine verbindliche und vertraglich geregelte Anmeldung. Die Anzahl der Plätze bei festen Gruppen ist begrenzt. Anmeldungen werden nach Datum des Eingangs berücksichtigt. Der Kunde ist an seine Anmeldung gebunden. Sie stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Teilnahmeberechtigung durch die Hundeschule sowie der verbindlichen Unterschrift des Kunden zustande. Der Kunde ist zur Zahlung des Monatsbeitrags im Voraus am Anfang des jeweiligen Monats verpflichtet. Geht der Betrag nicht binnen 7 Tagen nach Eingang der Bestätigung bei der Hundeschule ein, gilt die Anmeldung des Kunden als zurückgenommen und der Vertrag als aufgehoben. Der Kunde hat dann keinen Anspruch auf Teilnahme am Kurs. In Ausnahmefällen ist die Teilnahme an festen Gruppen auch per 5er- oder 10er-Karte möglich, jedoch erfolgt auch hier eine verbindliche Anmeldung und Vorauszahlung. 3. Kurse, Workshops, weitere Leistungen Teilweise bietet die Hundeschule Kurse, Workshops oder weitere Leistungen zu speziellen Themen an. Ort, Thema und Zeitpunkt solcher Angebote werden auf der Webseite der Hundeschule oder persönlich bekannt gegeben. Für diese Leistungen gelten dieselben Regeln wie für die Teilnahme an den festen Gruppen (§ 2 Absatz 2).

§ 3 Preise, Zahlungsmodalitäten und Preisanpassungen

1. Die aktuellen Preise gelten wie folgt:

Gruppentraining: 48 EURO pro Monat, für Welpen sowie für Erwachsene.
Einzelstunde: 60 EURO je 60 Minuten, bei angefangenen Stunden anteilig.
Einfache telefonische Beratung: 30 EURO je 60 Minuten, bei angefangenen Stunden anteilig.
Workshops, sonstige Angebote: individuell je nach Art und Dauer des Angebots.
5er-Karte feste Gruppe: 75 EURO pro 5er-Karte, für Welpen sowie für Erwachsene. Gültigkeit nach Kauf: 2 Monate.
10er-Karte feste Gruppe: 140 EURO pro 10er-Karte, für Welpen sowie für Erwachsene. Gültigkeit nach Kauf: 4 Monate.

2. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine
Umsatzsteuer berechnet.

3. Die Zahlung der Vergütung des Gruppentrainings erfolgt nach Wahl des Kunden durch Überweisung oder in bar. Die vollständige Vergütung ist im Voraus am Anfang des Monats für feste Gruppen zu entrichten; bei Veranstaltungen zu Beginn zahlbar. Um Zeitverluste durch Zahlungsabwicklungen so gering wie möglich zu gestalten, empfehlen wir, die Vergütung bei Veranstaltungen vorab durch Überweisung zu zahlen – bei Zahlungseingang kürzer als 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die Vorlage eines Überweisungsträgers zum Nachweis der Zahlung erforderlich.

4. Die Hundeschule ist berechtigt, die jeweilige Preisliste maximal ein Mal pro Jahr an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu. Dies wird ihm vom Anbieter in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.

§ 4 Trainingsabbruch durch den Kunden / Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag

1. Bei Trainingsabbruch oder -nichtantritt durch den Kunden ist die Trainingsstunde dennoch vom Kunden zu zahlen. Es bestehen keine Ersatzansprüche (Ausnahmen nur in Sonderfällen möglich und nach vorheriger Absprache). Der Kunde erhält i.d.R. pro Jahr ca. 4 Zusatztrainings ohne zusätzliche Kosten durch die Monate, in denen kalendergemäß 5 Gruppentrainings statt 4 im Monat stattfinden. Diese Zusatztrainings gleichen ggf. Ausfälle des Kunden i.d.R. aus. Für Urlaubszeiten des Kunden gilt folgendes: Meldet der Kunde seinen Urlaub 3 Wochen im Voraus an, so werden die in der Urlaubszeit liegenden Trainingseinheiten anteilig vom Monatsbeitrag abgerechnet.

2. Weist der Kunde einen adäquaten Ersatzteilnehmer nach oder gibt es einen „Nachrücker“ gemäß Warteliste, der den Kursplatz übernimmt, kann ein Kunde bis zu 48 Stunden vor Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten und erhält gezahlte Kursgebühren bzw. Vorschüsse zurück erstattet.

3. Liegt kein Fall gemäß Abs. 1 vor, gilt Folgendes: Bei der Absage eines Workshops (§ 2 Abs. 3) durch den Kunden ist er zur Zahlung einer Bearbeitungs-/Ausfallgebühr verpflichtet, deren Höhe nach dem Zeitpunkt der Absage gestaffelt ist.

Erfolgt die Abmeldung bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn, beträgt die Gebühr 25% des Veranstaltungsentgelts. Erfolgt die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder nimmt der Kunde ohne Abmeldung nicht an der Veranstaltung teil oder bricht er die Teilnahme an der Veranstaltung ab, ist
eine Gebühr von 80% des vereinbarten Veranstaltungsentgelts zu zahlen.

4. Stornierungen und ggf. die Benennung von Ersatzteilnehmern sind schriftlich gegenüber der Hundeschule anzuzeigen. Für die Anzahl der Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Zugang der Mitteilung bei der Hundeschule maßgeblich.

5. Kündigung des Gruppentrainings: Der Kunde kann seinen Vertrag zur Teilnahme am Gruppentraining mit einer Frist von zwei Wochen zum Folgemonat kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (per E-Mail oder Brief) und von der Hundeschule bestätigt werden. Das Fernbleiben von Veranstaltungen gilt nicht als Rücktritt oder Kündigung.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag / Terminverschiebung durch die Hundeschule

1. Die Hundeschule behält sich vor, vom Vertrag zurück zu treten, insbesondere wenn sich zu wenig Teilnehmer für einen Kurs angemeldet haben oder ein Trainer ausfällt. Die Hundeschule wird sich stets darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin für die Veranstaltung anzubieten.

2. Die Hundeschule teilt dem Kunden eine Terminabsage / -umlegung unverzüglich, spätestens aber 1 Tag vor Kursbeginn mit. Der Kunde ist bei einer Verschiebung des Kurses berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Im Falle des Rücktritts der Hundeschule oder des Kunden gemäß § 5 Abs. 1 oder 2 schuldet der Kunde der Hundeschule keine Vergütung.

§ 6 Rückerstattung von Zahlungen

Die Hundeschule wird dem Kunden im Falle einer Überzahlung bei einem RücktriB nach § 4 oder

§ 5 zu viel gezahlte Gebühren unverzüglich zurück erstatten.

Hat der Kunde die Vergütung in bar gezahlt, erfolgt die Rückerstattung nach seiner Wahl durch Überweisung auf ein von ihm benanntes Konto oder in bar durch persönliche Übergabe seitens der Hundeschule.

§ 7 Haftung

1. Die Hundeschule haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine
vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.

2. Sofern die Hundeschule auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

3. Soweit die Haftung der Hundeschule ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.

4. Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen
Haftungsregelungen.

5. Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Elternteils gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern. Ausnahmen nur nach Absprache.

§ 8 Sonstige Pflichten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit des Hundes sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung des Kurses führen kann, unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen.

2 Läufige Hündinnen dürfen an den Gruppenangeboten teilnehmen, allerdings haftet die Hundeschule nicht für etwaige Schäden bzw. Kosten, die z.B. im Falle einer Deckung entstehen. Der Hundehalter übernimmt die alleinige Verantwortung für die Läufigkeit seiner Hündin und ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zu einem ungewollten Deckakt kommt.

2. Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme und Impfschutz gegen die folgenden Krankheiten besteht: Tollwut, SHPPI. Sowohl Versicherungsnachweis (in Form einer Kopie) als auch Impfstatus (per Vorlage des Impfpasses) sind zur ersten Stunde/vor Beginn des Trainings nachzuweisen.

3. Liegen Umstände gemäß Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 nicht gegeben, ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind.

4. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 und 2 oder verhält sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat der Kunde zu zahlen.

§ 9 Urheberrecht

Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden von der Hundeschule ausgehändigten Kursunterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Hundeschule behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Markenschutz) ausdrücklich vor. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hundeschule.

§ 10 Vertragssprache

Vertragssprache und Unterrichtssprache ist ausschließlich Deutsch.

§ 11 Einigkeit zu Vertragsinhalt und AGB

Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass dieser Vertrag im Einzelnen zwischen ihnen ausgehandelt wurde und für jede Vertragspartei Gelegenheit zur Änderung bestand. Der Hundehalter versichert, in zumutbarer Weise von den hier auszugsweise aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis erlangt zu haben. Der Hundehalter ist mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

§ 12 Bild- und Tonaufzeichnungen

Alle Bild- und Tonträger, die in Zusammenhang mit der Hundeschule erstellt werden, dürfen ohne vorherige schriftliche
Genehmigung weder ganz noch teilweise veröffentlicht werden. Die Hundeschule kann eine unentgeltliche Kopie der angefertigten Bild- und Tonträger verlangen. Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit der Hundeschule oder von einem externen Organisator erstellt werden, dürfen für PR/Facebook oder im Rahmen der Ausbildung nur nach vorheriger Absprache veröffentlicht werden.

§ 13 Salvatorische Klausel

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig, diese einzuhalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen unberührt.

§ 14 Vorbehalt:

Die Berichtigung von Irrtümern, sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorenthalten.

§ 15 Gerichtsstand:

Gerichtsstand ist Saarbrücken.